Markus Deutsch Markus Deutsch DSC_0567

Als Rechtsanwalt und Steuerberater vertreten wir unserer Mandantschaft effektiv und mit Leidenschaft. Persönlich und vertraulich ausschließlich im Steuerrecht. Bestätigt als Handelsblatt Top-Steuerberater.

 

Im Rahmen unserer Dauermandate betreuen wir kleine und mittelgroße Personen- und Kapitalgesellschaften vor allem in den Branchen Dienstleistungen, Medien, IT und Immobilien. Zu unserer Mandantschaft gehören ebenso Privatpersonen und Familien, die wir im Rahmen des Family Office in Fragen zur Einkommensteuer, Erbschaft und Schenkungen beraten.

Wir steuern und beraten - und erstellen steuersparend Ihre Finanzbuchhaltung, die Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und bereiten Ihnen aktuellste betriebswirtschaftliche Auswertungen auf. Wir nehmen uns Zeit für Sie und setzen unser Wissen und Erfahrung gezielt und ohne Umschweife zur Erreichung Ihrer Ziele ein!

 

Unser anwaltlicher Schwerpunkt liegt im Steuerstrafrecht, ferner bei der Selbstanzeigen-Beratung und in der steuerlichen Abwehrberatung. Hier stehen wir Ihnen bei Schätzungen des Finanzamts, laufenden Steuerverfahren sowie Betriebsprüfungen als schlagkräftiger Partner zur Seite. Mit uns erhalten Sie Waffengleichheit vor dem Finanzamt und bei den Gerichten. Steuerberatenden Kollegen/-innen bieten wir Unterstützung bei problematischen Rechtsfragen durch Gutachten oder Mitarbeit im Einzelfall an.

 

In angrenzenden Fällen profitieren Sie von unserem exklusiven Netzwerk mit weiteren spezialisierten Dienstleistern verbinden.

 

Unsere Datensicherung erfolgt auf höchstem DATEV-Standard ausschließlich im Inland.  Ihre Kosten haben wir stets im Blick und handeln nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit Augenmaß. 

 

Die Kanzlei befindet sich bestens erreichbar in zentraler Lage in Berlin-Charlottenburg. Ein Mandantenparkplatz befindet sich direkt vor unserem Bürogebäude. Mit der S-Bahn erreichen Sie uns über die Bahnhöfe Westend oder Messe sowie mit der U-Bahn über den Ausstieg Sophie-Charlotten-Platz.

 

 

 

 

Aktuelles

  • Meldung an den Fiskus bei Grundeigentum in Dubai

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  • Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

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  • Fristen bei der Grundsteuer in Berlin/Brandenburg

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  • Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

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  • Informationszentrale für Auslandsbeziehungen: Weiterhin keine Auskunft

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